Klare und nützliche Erklärungen in diesem Dossier!

 Sie haben gerade Ihre Schweizer Lohnabrechnung erhalten. Und darauf stehen wieder dieselben Begriffe: AHV, BVG … Abkürzungen, die Ihren Nettolohn reduzieren, ohne dass immer klar ist, wofür sie stehen.

Die klassische Reaktion: ignorieren.

Ein Fehler.

Dieses Geld verschwindet nicht. Es fliesst in Ihre soziale Absicherung in der Schweiz und baut Ihre Altersvorsorge auf – in Schweizer Franken, während Sie in Euro leben. Genau hier liegt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger der entscheidende Punkt.

Das Schweizer System basiert auf einer einfachen Logik: drei sich ergänzende Säulen.

Wenn Sie sie nicht verstehen, nehmen Sie das System einfach hin. Wenn Sie sie verstehen, können Sie optimieren.

Assurance

Die 1. Säule (AHV)
Eine obligatorische, aber begrenzte Grundlage

Jeden Monat zahlen Sie Beiträge an die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Dieses System funktioniert nach dem Umlageverfahren: Sie finanzieren die heutigen Rentnerinnen und Rentner.

Ihre zukünftige Rente hängt jedoch von zwei zentralen Faktoren ab:

  • der Anzahl Beitragsjahre (Beitragsskala 44)

  • Ihrem durchschnittlichen Einkommen über die gesamte berufliche Laufbahn

Um eine vollständige Rente zu erhalten:

  • sind 44 Beitragsjahre erforderlich

  • jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer lebenslangen Kürzung von rund 2,3 %

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger verläuft Ihre berufliche Laufbahn häufig gemischt, also in Frankreich und in der Schweiz. In diesem Fall gilt:

  • Die Systeme werden koordiniert, aber nicht zusammengelegt.

  • Jedes Land zahlt Ihnen einen Anteil entsprechend den dort geleisteten Arbeitsjahren aus.

Selbst bei optimaler Beitragsdauer bleibt die AHV-Rente auf rund CHF 2’450 pro Monat begrenzt.

Diese Säule reicht daher nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten, insbesondere wenn Ihre Ausgaben in Euro anfallen.

Die 2. Säule (BVG)
Ihr Alterskapital in CHF

Das BVG, die berufliche Vorsorge, ist eine obligatorische Sparform, die an Ihre Erwerbstätigkeit gebunden ist.

Konkret bedeutet das: Sie zahlen Beiträge ein, Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens denselben Betrag ein, und Sie bauen ein Kapital auf, das auf Ihren Namen lautet.

Wichtig: Dieses Geld gehört Ihnen, ist aber reglementiert und grundsätzlich gebunden, ausser in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Bei der Pensionierung wird dieses Kapital über einen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt:

  • Der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 % gilt nur für den obligatorischen Teil.
  • In der Praxis ist der gesamte Umwandlungssatz häufig tiefer.

Beispiel: CHF 100’000 führen je nach Pensionskasse nicht immer zu einer Rente von CHF 6’800 pro Jahr.

Konkretes Beispiel für Grenzgänger: Warum das BVG strategisch wichtig ist

Immobilienkauf in Frankreich

Sie können Ihr BVG-Guthaben über die Wohneigentumsförderung (WEF) nutzen, um Ihren Hauptwohnsitz zu finanzieren.

So können Sie Ihr Schweizer Vorsorgeguthaben als Eigenmittel für einen Immobilienkauf in Euro einsetzen.

Aber Vorsicht: Dadurch reduziert sich Ihr Alterskapital, und auch die steuerlichen Aspekte in Frankreich können eine Rolle spielen.

Steueroptimierung in der Schweiz

Der BVG-Einkauf ermöglicht es:

  • fehlende Beitragsjahre auszugleichen

  • Ihr steuerbares Einkommen zu reduzieren

Wechselkursrisiko CHF/EUR

Ihr Kapital liegt in Schweizer Franken.

Sein tatsächlicher Wert hängt vom Wechselkurs zum Zeitpunkt des Bezugs oder der Rentenzahlung ab.

Das ist ein zentraler Punkt für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Die 3. Säule
Ein steuerlicher Hebel … unter bestimmten Voraussetzungen

Die 3. Säule ist freiwillig, aber sie ist die einzige Säule, die Sie vollständig selbst steuern können.

Säule 3a (gebundene Vorsorge)

  • Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig

  • Höchstbetrag von CHF 7’258 im Jahr 2026

  • Kapital gebunden, ausser in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen

Nur interessant, wenn Sie tatsächlich in der Schweiz besteuert werden.

Säule 3b (freie Vorsorge)

  • Kapital jederzeit verfügbar

  • kein direkter Steuerabzug

  • flexibler, insbesondere für die Verwaltung von Euro-Guthaben oder zur Diversifikation

Kritischer Punkt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Der Steuerabzug der Säule 3a hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

In Genf bei Quellenbesteuerung:

  • Sie müssen die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen.

  • Sie müssen die Voraussetzung der Quasi-Ansässigkeit erfüllen, das heisst 90 % der Einkünfte in der Schweiz erzielen.

In anderen Kantonen gelten andere Regeln. Manche Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben keinen tatsächlichen steuerlichen Vorteil.

Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern: nicht verallgemeinern

Nicht alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger befinden sich in derselben Situation:

  • Genf: Besteuerung in der Schweiz

  • Waadt, Wallis, Basel usw.: häufig Besteuerung in Frankreich

Die Strategien rund um AHV, BVG und 3. Säule müssen daher an Ihren Arbeitskanton angepasst werden.

Das eigentliche Thema: Geld zwischen CHF und EUR verwalten

Genau hier liegt der entscheidende Unterschied: Sie verdienen CHF, geben aber hauptsächlich EUR aus, sparen in mehreren Systemen und unterliegen zwei Steuersystemen.

Sie müssen daher Folgendes im Blick behalten:

  • den Wechselkurs CHF/EUR

  • den Zeitpunkt der Umrechnung

  • die Aufteilung Ihrer Ersparnisse

  • die gesamte steuerliche Auswirkung

Eine schlechte Verwaltung kann sich nicht nur auf Ihren Lohn auswirken, sondern auch auf Ihre Sparfähigkeit und Ihre Altersvorsorge!

Gute Nachricht!

Die Teams der BdL sind auf steuerliche Fragen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern spezialisiert.

Damit Sie sicher die passenden Anlage- und Sparlösungen für Ihr Grenzgängerprofil finden, kontaktieren Sie uns!