Sie haben gerade Ihre Schweizer Lohnabrechnung erhalten. Und darauf stehen wieder dieselben Begriffe: AHV, BVG … Abkürzungen, die Ihren Nettolohn reduzieren, ohne dass immer klar ist, wofür sie stehen.
Die klassische Reaktion: ignorieren.
Ein Fehler.
Dieses Geld verschwindet nicht. Es fliesst in Ihre soziale Absicherung in der Schweiz und baut Ihre Altersvorsorge auf – in Schweizer Franken, während Sie in Euro leben. Genau hier liegt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger der entscheidende Punkt.
Das Schweizer System basiert auf einer einfachen Logik: drei sich ergänzende Säulen.
Wenn Sie sie nicht verstehen, nehmen Sie das System einfach hin. Wenn Sie sie verstehen, können Sie optimieren.
Jeden Monat zahlen Sie Beiträge an die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Dieses System funktioniert nach dem Umlageverfahren: Sie finanzieren die heutigen Rentnerinnen und Rentner.
Ihre zukünftige Rente hängt jedoch von zwei zentralen Faktoren ab:
der Anzahl Beitragsjahre (Beitragsskala 44)
Ihrem durchschnittlichen Einkommen über die gesamte berufliche Laufbahn
Um eine vollständige Rente zu erhalten:
sind 44 Beitragsjahre erforderlich
jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer lebenslangen Kürzung von rund 2,3 %
Als Grenzgängerin oder Grenzgänger verläuft Ihre berufliche Laufbahn häufig gemischt, also in Frankreich und in der Schweiz. In diesem Fall gilt:
Die Systeme werden koordiniert, aber nicht zusammengelegt.
Jedes Land zahlt Ihnen einen Anteil entsprechend den dort geleisteten Arbeitsjahren aus.
Selbst bei optimaler Beitragsdauer bleibt die AHV-Rente auf rund CHF 2’450 pro Monat begrenzt.
Diese Säule reicht daher nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten, insbesondere wenn Ihre Ausgaben in Euro anfallen.
Das BVG, die berufliche Vorsorge, ist eine obligatorische Sparform, die an Ihre Erwerbstätigkeit gebunden ist.
Konkret bedeutet das: Sie zahlen Beiträge ein, Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens denselben Betrag ein, und Sie bauen ein Kapital auf, das auf Ihren Namen lautet.
Wichtig: Dieses Geld gehört Ihnen, ist aber reglementiert und grundsätzlich gebunden, ausser in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Bei der Pensionierung wird dieses Kapital über einen Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt:
Beispiel: CHF 100’000 führen je nach Pensionskasse nicht immer zu einer Rente von CHF 6’800 pro Jahr.
Immobilienkauf in Frankreich
Sie können Ihr BVG-Guthaben über die Wohneigentumsförderung (WEF) nutzen, um Ihren Hauptwohnsitz zu finanzieren.
So können Sie Ihr Schweizer Vorsorgeguthaben als Eigenmittel für einen Immobilienkauf in Euro einsetzen.
Aber Vorsicht: Dadurch reduziert sich Ihr Alterskapital, und auch die steuerlichen Aspekte in Frankreich können eine Rolle spielen.
Steueroptimierung in der Schweiz
Der BVG-Einkauf ermöglicht es:
fehlende Beitragsjahre auszugleichen
Ihr steuerbares Einkommen zu reduzieren
Wechselkursrisiko CHF/EUR
Ihr Kapital liegt in Schweizer Franken.
Sein tatsächlicher Wert hängt vom Wechselkurs zum Zeitpunkt des Bezugs oder der Rentenzahlung ab.
Das ist ein zentraler Punkt für alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Die 3. Säule ist freiwillig, aber sie ist die einzige Säule, die Sie vollständig selbst steuern können.
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Einzahlungen sind steuerlich abzugsfähig
Höchstbetrag von CHF 7’258 im Jahr 2026
Kapital gebunden, ausser in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen
Nur interessant, wenn Sie tatsächlich in der Schweiz besteuert werden.
Säule 3b (freie Vorsorge)
Kapital jederzeit verfügbar
kein direkter Steuerabzug
flexibler, insbesondere für die Verwaltung von Euro-Guthaben oder zur Diversifikation
Kritischer Punkt für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Der Steuerabzug der Säule 3a hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
In Genf bei Quellenbesteuerung:
Sie müssen die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beantragen.
Sie müssen die Voraussetzung der Quasi-Ansässigkeit erfüllen, das heisst 90 % der Einkünfte in der Schweiz erzielen.
In anderen Kantonen gelten andere Regeln. Manche Grenzgängerinnen und Grenzgänger haben keinen tatsächlichen steuerlichen Vorteil.
Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern: nicht verallgemeinern
Nicht alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger befinden sich in derselben Situation:
Genf: Besteuerung in der Schweiz
Waadt, Wallis, Basel usw.: häufig Besteuerung in Frankreich
Die Strategien rund um AHV, BVG und 3. Säule müssen daher an Ihren Arbeitskanton angepasst werden.
Das eigentliche Thema: Geld zwischen CHF und EUR verwalten
Genau hier liegt der entscheidende Unterschied: Sie verdienen CHF, geben aber hauptsächlich EUR aus, sparen in mehreren Systemen und unterliegen zwei Steuersystemen.
Sie müssen daher Folgendes im Blick behalten:
den Wechselkurs CHF/EUR
den Zeitpunkt der Umrechnung
die Aufteilung Ihrer Ersparnisse
die gesamte steuerliche Auswirkung
Eine schlechte Verwaltung kann sich nicht nur auf Ihren Lohn auswirken, sondern auch auf Ihre Sparfähigkeit und Ihre Altersvorsorge!
Die Teams der BdL sind auf steuerliche Fragen von Grenzgängerinnen und Grenzgängern spezialisiert.
Damit Sie sicher die passenden Anlage- und Sparlösungen für Ihr Grenzgängerprofil finden, kontaktieren Sie uns!