Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, regeln die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Privatkunden und der Banque du Léman.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, regeln die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Firmenkunden und der Banque du Léman.
Besondere Bedingungen
Die besonderen Bestimmungen zum Zahlungsverkehr regeln die Abwicklung von ausgehenden und eingehenden Zahlungen auf nationaler und internationaler Ebene zwischen der BdL und dem Kunden.
Die vorliegenden besonderen Bestimmungen regeln die Online-Banking-Dienstleistungen, die BdL dem Kunden anbietet.
Die besonderen Bestimmungen für Verwahrungen regeln die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und beweglichen Vermögenswerten (die „verwahrten Vermögenswerte“), die der Kunde bei der BdL hinterlegt hat.
Weitere Informationen
Diese von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebene Information erläutert, was zu erwarten ist und warum im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs und bei Anlagen in ausländischen Wertpapieren detaillierte Informationen ausgetauscht werden.
Die von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebenen Narilo-Richtlinien zielen darauf ab, durch organisatorische Massnahmen den Kontakt zwischen den Banken und ihren Kunden aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen. Ausserdem sollen sie im Interesse der betroffenen Personen die Modalitäten für die gesetzlich vorgesehene Liquidation nachrichtenloser Vermögenswerte präzisieren.
Diese von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebene Information richtet sich an Kundinnen und Kunden, die sich einen Überblick über den Konsumkredit verschaffen möchten. Die wichtigsten Punkte des Konsumkreditgesetzes werden darin kurz und bündig erläutert.
Diese Broschüre wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegeben und soll Ihnen dabei helfen, fundierte Anlageentscheidungen zu treffen, indem sie Ihnen einen Vergleich der verschiedenen Finanzinstrumente ermöglicht.
Einlagen sind durch ein staatliches Einlagensicherungssystem geschützt. Die Banque du Léman ist wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz verpflichtet, die Selbstregulierungsvereinbarung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen.
Im Falle einer Insolvenz sind die Einlagen der Kunden somit bis zu einer Obergrenze von CHF 100’000 pro Kunde versichert. Das Schweizer Einlagensicherungssystem schützt Einlagen bis zu CHF 100’000 pro Institut vor Verlust. Diese Garantie ist gesetzlich geregelt und wird von esisuisse gewährleistet.
Weitere Informationen zur Funktionsweise dieser Einlagensicherung finden Sie auf der Website von esisuisse.
Seit 2017 führen die Schweizer Banken den automatischen Informationsaustausch (AEOI) mit dem Ausland durch. Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie im Kundeninformationsblatt.