Haben Sie gerade eine Stelle in der Schweiz gefunden
und sind Grenzgängerin oder Grenzgänger?

Als neue Grenzgängerin oder neuer Grenzgänger müssen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung zwischen dem französischen System mit der CMU und dem Schweizer System mit der KVG/LAMal entscheiden. Diese Wahl, allgemein als Optionsrecht bezeichnet, muss innerhalb von 3 Monaten getroffen werden und ist endgültig.

Um das Angebot zu wählen, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, stehen Ihnen unsere Beraterinnen und Berater gerne zur Seite.

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